21 May 26

Leitfaden: Welcher Mehrwertsteuersatz gilt für mein Unternehmen?

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Leitfaden: Welcher Mehrwertsteuersatz gilt für mein Unternehmen?

Wenn du dein Unternehmen gründest oder bereits selbstständig arbeitest, begegnet dir früher oder später eine der häufigsten Steuerfragen: Welchen Umsatzsteuersatz muss ich auf meinen Rechnungen ausweisen? 19 %? 7 %? Oder gar keinen?

Die Antwort hängt davon ab, was du anbietest und an wen. In diesem Leitfaden erklären wir dir die deutschen Mehrwertsteuersätze verständlich, zeigen dir, welcher Satz für deine Branche gilt – und wann du gar keine Umsatzsteuer berechnen musst.

Was ist die Mehrwertsteuer – und wer muss sie abführen?

Die Mehrwertsteuer (auch: Umsatzsteuer) ist eine Steuer, die auf den meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Als Unternehmer bist du in der Regel verpflichtet, sie auf deinen Rechnungen auszuweisen und ans Finanzamt abzuführen.

Wichtig: Du bist dabei nur der „Durchlaufposten“. Die Steuer zahlt letztlich dein Kunde – du sammelst sie ein und leitest sie weiter. Im Gegenzug kannst du die Umsatzsteuer, die du selbst für Betriebsausgaben bezahlst (die sogenannte Vorsteuer), vom Finanzamt zurückfordern.

Eine Ausnahme gilt für Kleinunternehmer: Wer im Vorjahr weniger als 25 000 Euro Umsatz hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100 000 Euro bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen – und stellt dann Rechnungen ganz ohne Umsatzsteuer aus. Der Haken: Vorsteuer lässt sich dann nicht geltend machen.

Die drei Mehrwertsteuersätze in Deutschland (2025/2026)

In Deutschland gibt es aktuell drei relevante Steuersätze:

SteuersatzHöheGilt für
Regelsteuersatz19 %Die meisten Waren und Dienstleistungen
Ermäßigter Steuersatz7 %Grundbedarfsgüter, Bücher, Lebensmittel, Speisen in der Gastronomie (ab 2026 dauerhaft)
Nullsteuersatz/Steuerbefreiung0 %Photovoltaikanlagen (bis 30 kWp), bestimmte medizinische und soziale Leistungen, Bildung, Exporte

Übersicht: Welcher Steuersatz gilt für meine Branche?

19 % – Der Regelsteuersatz

Der Regelsteuersatz gilt immer dann, wenn keine besondere Ausnahme greift. Er betrifft die große Mehrheit aller Unternehmen in Deutschland.

Branche / TätigkeitBeispieleSteuersatz
IT & SoftwareWebdesign, Programmierung, App-Entwicklung19 %
Marketing & WerbungSocial-Media-Betreuung, SEO, Werbetexte (ohne Urheberrecht)19 %
Handwerk & BauElektriker, Maler, Installateur (Arbeit & Material)19 %
Beratung & CoachingUnternehmensberatung, Business-Coaching, HR-Beratung19 %
EinzelhandelKleidung, Elektronik, Möbel, Haushaltswaren19 %
Gastronomie – GetränkeAlkohol, Softdrinks, Kaffee, Säfte (Ausschank)19 %
Kosmetik & BeautyFriseur, Nagelstudio, Massagen (ohne Heilzweck)19 %
EventmanagementVeranstaltungsplanung, Messebau19 %
Fahrzeughandel & -reparaturKfz-Werkstatt, Autohandel19 %
ReinigungsdienstleistungenGebäudereinigung, Haushaltsservice19 %
💡
Praxisbeispiel:

Du bist Webdesigner und erstellst für einen Kunden eine neue Unternehmenswebsite für 2.000 € netto. Auf der Rechnung weist du 19 % USt aus – der Kunde zahlt also 2.380 € brutto. Die 380 € führst du ans Finanzamt ab.

7 % – Der ermäßigte Steuersatz

Der ermäßigte Satz gilt für Güter des täglichen Bedarfs sowie für bestimmte kulturelle und soziale Leistungen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt er auch dauerhaft für Speisen in der Gastronomie.

Branche/TätigkeitBeispieleSteuersatz
Gastronomie – SpeisenEssen vor Ort, Takeaway, Lieferung (Restaurants, Cafés, Bäckereien, Catering)7 %
LebensmittelhandelObst, Gemüse, Fleisch, Backwaren, Milchprodukte7 %
Verlage & BuchhandelBücher, Zeitungen, Zeitschriften (gedruckt und digital)7 %
Kunst & KulturTickets für Konzerte, Theater, Museen, Ausstellungen7 %
Öffentlicher NahverkehrBus, Bahn, U-Bahn (Kurzstrecken)7 %
Kreativwirtschaft (mit Urheberrecht)Autoren, Illustratoren, Musiker (urheberrechtlich geschützte Werke)7 %
Land- und ForstwirtschaftFrische Lebensmittel, Pflanzen, Schnittblumen7 %
Kunsthandel & GalerienVerkauf von Kunstgegenständen (seit 2025)7 %
HotelübernachtungenÜbernachtungsleistungen (nicht Frühstück/Extras)7 %
TiermedizinTierärztliche Behandlungen7 %
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Praxisbeispiel:

Du betreibst ein kleines Restaurant und berechnest einem Tisch für drei Gerichte insgesamt 60 € netto. Du weist 7 % USt aus, der Kunde zahlt 64,20 € brutto. Getränke dazu werden separat mit 19 % abgerechnet.

Wichtige Ausnahme bei Kreativen: Wer als Autor, Illustrator oder Musiker urheberrechtlich geschützte Werke erschafft und verwertet, berechnet 7 %. Wer dagegen nur vorhandene Inhalte bearbeitet (z. B. als Lektor, Korrektor oder Webdesigner mit Standard-Templates), bleibt bei 19 %.

0 %/steuerfrei – kein Umsatzsteuerausweis 

Bestimmte Leistungen sind vollständig von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet: Du weist keine Steuer auf der Rechnung aus und führst auch nichts ab. Bei sogenannten echten Steuerbefreiungen (z. B. Exporte) darfst du weiterhin Vorsteuer geltend machen. Bei unechten Befreiungen (z. B. Heilberufe, Vermietung) ist das nicht möglich.

Branche/TätigkeitRechtsgrundlageSteuersatz
Ärzte & HeilpraktikerHumanmedizinische Behandlungen (§ 4 Nr. 14 UStG)0 % / steuerfrei
Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, LogopädenHeilberufliche Leistungen (§ 4 Nr. 14 UStG)0 % / steuerfrei
HebammenEntbindungsleistungen (§ 4 Nr. 14 UStG)0 % / steuerfrei
Pflegedienste & SozialstationenAmbulante Pflege (§ 4 Nr. 16 UStG)0 % / steuerfrei
Schulen & Bildungsträger (anerkannt)Schul- und Berufsausbildung (§ 4 Nr. 21 UStG)0 % / steuerfrei
Privatlehrer (anerkannte Bildungsleistungen)Unterricht (§ 4 Nr. 21 UStG, mit Bescheinigung)0 % / steuerfrei
Vermieter (Wohnimmobilien)Wohnraumvermietung (§ 4 Nr. 12 UStG)0 % / steuerfrei
Photovoltaikanlagen (bis 30 kWp)Installation auf Wohngebäuden (§ 12 Abs. 3 UStG)0 %
Exporte in DrittstaatenAusfuhrlieferungen (§ 4 Nr. 1a UStG)0 % (mit Vorsteuerabzug)
Versicherungsmakler & -vertreterVersicherungsvermittlung (§ 4 Nr. 10 UStG)0 % / steuerfrei
FinanzdienstleisterKreditvergabe, Wertpapierverwaltung (§ 4 Nr. 8 UStG)0 % / steuerfrei
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Praxisbeispiel:

Du bist Physiotherapeutin und behandelst Patienten auf ärztliche Verordnung. Diese Leistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei – du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Du kannst jedoch auch keine Vorsteuer aus deinen Betriebsausgaben (z. B. Praxisausstattung) zurückfordern.

Achtung bei Bildungsangeboten: Nicht jeder Kurs ist automatisch steuerfrei. Freizeitkurse, Hobbyangebote oder Seminare ohne behördliche Anerkennung sind in der Regel steuerpflichtig. Für eine Befreiung benötigst du in der Regel eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde.

Mehrwertsteuer auf einen Blick: Schnellübersicht nach Unternehmenstyp

UnternehmenstypTypischer SteuersatzBesonderheiten
Freelancer (IT, Marketing, Beratung)19 %Urheberrechtliche Werke ggf. 7 %
Handwerker19 %Material und Arbeit, Bauabzugssteuer beachten
Restaurant / Café7 % (Speisen) / 19 % (Getränke)Dauerhaft seit 01.01.2026
Lebensmittelhändler7 %Ausnahmen bei Genussmitteln
Buchhandlung / Verlag7 %Gilt auch für E-Books
Arzt / HeilpraktikersteuerfreiKein Vorsteuerabzug
Immobilienvermietersteuerfrei (Wohnen)Option zur Steuerpflicht möglich
PV-Anlagen-Installateur0 % bis 30 kWpNullsteuersatz mit Vorsteuerabzug
Kleinunternehmerkeine UStUmsatz unter 25.000 € (Vorjahr) / 100.000 € (laufend)
Online-Händler (EU)variiertOSS-Verfahren beachten

Was tun, wenn du dir unsicher bist?

Der Mehrwertsteuer-Dschungel hat viele Tücken. Ein paar Tipps, die dir weiterhelfen:

  • Frag deinen Steuerberater. Gerade bei Grenzfällen – etwa im Kreativbereich, bei gemischten Tätigkeiten oder im Bildungssektor – ist eine professionelle Einschätzung unverzichtbar.
  • Schau ins Umsatzsteuergesetz. Der § 12 UStG (ermäßigter Steuersatz) und § 4 UStG (steuerfreie Umsätze) geben Auskunft. Anlage 2 des UStG listet alle Güter auf, für die 7 % gilt.
  • Nutze Rechnungssoftware, die dich unterstützt. Mit Shine gibst du einfach deine Leistung ein und wählst den passenden Steuersatz – Shine berechnet Netto, Steuer und Brutto automatisch. So passiert dir kein Rechenfehler und du vergisst keine Pflichtangabe auf der Rechnung.

Dieser Leitfaden dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei konkreten Fragen zu deiner Situation empfiehlt sich immer der Rat eines Steuerberaters.

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer

Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Dafür muss ein entsprechender Hinweis auf der Rechnung stehen, z. B. „Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG."

Das kann zu Problemen mit dem Finanzamt führen. Hast du zu wenig Steuer ausgewiesen, musst du die Differenz nachzahlen. Hast du zu viel ausgewiesen, kann dein Kunde keinen höheren Vorsteuerabzug geltend machen als gesetzlich vorgesehen – und du schuldet dem Finanzamt den ausgewiesenen Betrag (§ 14c UStG).

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