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Neben dem Beruf ein Unternehmen gründen

21 Nov 25
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Wie du dein Unternehmen gründest, während du angestellt bist

Dein aktueller Job erfüllt dich nicht mehr und du möchtest ein eigenes Nebengewerbe starten?

Ob du dein Einkommen aufbessern, deine Aktivitäten erweitern oder ein Herzensprojekt verwirklichen möchtest: Die Gründung eines Unternehmens, während du angestellt bist, kann eine hervorragende Idee sein.

Hier erfährst du alles, was du über die rechtlichen Voraussetzungen, Vorteile und Pflichten in Deutschland wissen musst.

Unternehmen gründen während Anstellung: Ist das erlaubt?

Ja – in Deutschland darfst du grundsätzlich ein Unternehmen gründen, während du angestellt bist. Egal, ob du einen unbefristeten oder befristeten Vertrag hast, im Praktikum bist oder in Zeitarbeit arbeitest:
Du kannst eine Anstellung und eine unternehmerische Tätigkeit miteinander verbinden, sofern du folgende Regeln beachtest:

  • Deine Haupttätigkeit darf nicht beeinträchtigt werden.

  • Du darfst nicht in direkter Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber treten.

  • Du musst die gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften einhalten.

Das Einhalten dieser Regeln kann es schwierig machen, die Gründung und deinen bisherigen Job unter einen Hut zu bekommen. Unter bestimmten Umständen kannst du mit deinem Arbeitgeber über Anpassungen sprechen, etwa:

  • eine befristete Freistellung zur Unternehmensgründung

  • den Wechsel in Teilzeit

Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht allerdings nicht.

Nebengewerbe im öffentlichen Dienst: Was gilt?

Wenn du im öffentlichen Dienst arbeitest, gelten besondere Vorschriften. In Deutschland ist jede entgeltliche Nebentätigkeit genehmigungspflichtig (§ 97 BBG / § 3 TVöD).
Du musst also vor Aufnahme deiner selbstständigen Tätigkeit eine schriftliche Genehmigung bei deiner Dienststelle einholen. Diese wird erteilt, wenn die Nebentätigkeit:

  • deine Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt,

  • keine dienstlichen Interessen verletzt und

  • keinen Interessenkonflikt erzeugt.

Wie bei Angestellten auch, hast du keinen Anspruch darauf, dass deine Dienststelle die Genehmigung erteilt.

Mögliche Optionen:

Option 1: Teilzeit beantragen
Du kannst eine Reduzierung deiner Arbeitszeit beantragen, um dich auf deine Gründung zu konzentrieren.

Option 2: Beurlaubung für die Gründung
Eine unbezahlte Freistellung ermöglicht es dir, dein Unternehmen aufzubauen, ohne deine Anstellung aufzugeben.

Option 3: Sondergenehmigungen
Für bestimmte Tätigkeiten sind Ausnahmen möglich – etwa bei geistigen Werken (Bücher, Filme, Vorträge) oder geringfügigen Nebentätigkeiten, die deine Hauptaufgaben nicht beeinträchtigen.

📌 Beispiele: Verkauf handgefertigter Produkte, Nachhilfeunterricht oder kleinere Dienstleistungen.

Vorteile: Warum sich die Gründung während der Anstellung lohnt

1. Finanzieller Schutz und Sicherheit
Du reduzierst das finanzielle Risiko, da dein Gehalt die laufenden Kosten deckt. So kannst du dein Unternehmen Schritt für Schritt und ohne finanziellen Druck aufbauen.

2. Mehr Zeit zum Testen
Du kannst deine Idee in Ruhe prüfen, anpassen und erproben, bevor du den Schritt in die Vollzeit-Selbstständigkeit wagst.

3. Zusatzeinkommen und Motivation
Ein Nebengewerbe kann dein Einkommen steigern – und neue Energie in deinen Berufsalltag bringen, insbesondere wenn du deine Leidenschaft zum Beruf machst.

4. Förderprogramme für Gründer
In Deutschland gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten, auch für nebenberuflich Selbstständige:

  • KfW-Gründerkredite und Mikrokredite

  • Landesförderungen und Bürgschaften

  • Start-up-Wettbewerbe und Innovationsprogramme

Herausforderungen: Was du beachten musst

Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber

Du bist verpflichtet, die Interessen deines Arbeitgebers zu wahren (§ 241 Abs. 2 BGB).
Das bedeutet:

  • Keine Konkurrenzgründung

  • Kein Abwerben von Kunden oder Kollegen

  • Keine Nutzung von Arbeitszeit oder Betriebsmitteln für das eigene Unternehmen

⚠️ Verstöße können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben – bis hin zur fristlosen Kündigung.

Exklusivitätsklausel im Arbeitsvertrag

Manche Arbeitsverträge enthalten eine Exklusivitätsklausel, die Nebentätigkeiten untersagt. Sie ist nur gültig, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat (z. B. Konkurrenzschutz). In vielen Fällen ist eine solche Klausel unverhältnismäßig und damit unwirksam – sprich im Zweifel mit einem Fachanwalt.

Wettbewerbsverbot nach Beendigung der Anstellung

Eine Wettbewerbsverbotsklausel gilt meist nach Vertragsende und verbietet, in einem bestimmten Zeitraum und Gebiet ein Konkurrenzunternehmen zu gründen. Damit sie gültig ist, muss sie:

  • zeitlich und räumlich begrenzt sein,

  • ein legitimes Interesse des Arbeitgebers schützen und

  • eine Karenzentschädigung beinhalten (§ 74 HGB).

Du möchtest dich in deiner bisherigen Branche selbstständig machen? Dann solltest du dich vor der Gründung eines neuen Unternehmens von einem Fachanwalt beraten lassen, um sicherzustellen, dass dein ehemaliger Arbeitgeber keine Ansprüche geltend machen kann.

Zeitliche Belastung

Die Gründung kostet Zeit und Energie. Wenn du merkst, dass deine Doppelbelastung zu groß wird, kannst du eine Teilzeitregelung nach § 8 TzBfG beantragen. Dein Gehalt wird entsprechend angepasst.

Steuern und Sozialversicherung bei Doppelbeschäftigung

Ein zweites Einkommen bringt zusätzliche Pflichten mit sich.

Sozialversicherung:
Solange dein Hauptberuf die Anstellung ist, bleibst du über deinen Arbeitgeber sozialversichert. Zusätzliche Beiträge für die selbstständige Tätigkeit entstehen meist nur, wenn du hauptberuflich selbstständig wirst.

Steuern:
Einnahmen aus deiner Nebentätigkeit musst du in deiner Einkommensteuererklärung angeben:

  • Anlage G für Gewerbetreibende

  • Anlage S für Freiberufler

Dein Gewinn wird mit deinem Gehalt zusammengerechnet und gemeinsam versteuert. Wenn du ein Gewerbe betreibst, musst du es beim zuständigen Gewerbeamt (§ 14 GewO) anmelden. Das Finanzamt sendet dir anschließend den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Schritte zur Gründung deines Unternehmens während der Anstellung

Sobald du rechtlich auf der sicheren Seite bist, kannst du mit der eigentlichen Gründung beginnen. 🎉

  1. Klärung mit Arbeitgeber
    Prüfe deinen Arbeitsvertrag und eventuelle Nebentätigkeitsregelungen.

  2. Geschäftsidee & Businessplan
    Definiere Zielgruppe, Angebot und Finanzplan. Prüfe für dich die Kleinunternehmerregelung.

  3. Rechtsform wählen
    Einzelunternehmen/Kleingewerbe: einfach, günstig, persönliche Haftung.
    UG (haftungsbeschränkt) / GmbH: aufwendiger, aber Haftungsbeschränkung und gute Skalierbarkeit.

  4. Gewerbeanmeldung
    Melde dein Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt an (Gebühr: ca. 20–60 €).

  5. Steuerliche Erfassung
    Fülle den Fragebogen des Finanzamts aus und erhalte deine Steuernummer.

  6. Versicherungen prüfen
    Berufs- oder Betriebshaftpflicht können sinnvoll sein.

Formalitäten und Anlaufstellen

In Deutschland läuft die Unternehmensgründung über mehrere Behörden und Stellen:

  • Gewerbeamt – Anmeldung des Unternehmens

  • Finanzamt – steuerliche Erfassung

  • IHK/HWK – Kammerzugehörigkeit je nach Branche

Unterstützung bieten:

  • IHK-Gründungsberatung

  • Förderbanken wie KfW oder L-Bank

  • Regionale Gründerzentren und Online-Portale wie Shine

Fazit: Warum sich die Gründung während der Anstellung lohnt

Wenn du dein Unternehmen gründest und gleichzeitig angestellt bleibst, schaffst du einen sicheren und realistischen Übergang in die Selbstständigkeit. Du profitierst von finanzieller Stabilität und kannst deine Geschäftsidee in Ruhe entwickeln. Du möchtest mit mehreren Arbeitskollegen gemeinsam gründen? Dann lies dir unseren Ratgeber durch: Unternehmen mit Freunden gründen: Chancen und Risiken.

Wenn dein Nebengewerbe wächst, kannst du später deine Arbeitszeit reduzieren oder ganz in die Selbstständigkeit wechseln. 🚀

Bist du bereit für den nächsten Schritt? Nutze Beratungsangebote, Förderprogramme und Netzwerke, um deine nebenberufliche Gründung erfolgreich umzusetzen.

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